Rechtsprechung
BGH, 17.10.2000 - 1 StR 428/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB
Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldunfähigkeit - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychose - Persönlichkeitsstörung - Willensfähigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere …
Eine Unterbringungsanordnung gemäß § 63 StGB erfordert, daß die Voraussetzungen von § 20 StGB oder zumindest die Voraussetzungen von § 21 StGB sicher ("positiv") feststehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00 jew. m.w.N.).Einer Gesamtschau der Urteilsgründe (zu deren Bedeutung vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00), insbesondere der eingehenden Mitteilung des Inhalts des Sachverständigengutachtens, kann der Senat jedoch ohne weiteres entnehmen, daß es sich bei der genannten Formulierung um ein offenkundiges Fassungsversehen handelt und jedenfalls eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten sicher feststeht.
- BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit …
- BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der …
Sind sie lediglich nicht auszuschließen, liegen sie also nur möglicherweise vor, so ist für eine Unterbringungsanordnung kein Raum (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 442/02 und 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00).